Seit dem 1. Oktober 2009 gibt es in England erstmals einen Supreme Court. Die Briten scheinen es noch nicht zu kennen. Am Freitag mit Robin in London. Keiner kann uns Auskunft geben über das neue Gebäude direkt gegenüber dem Westminster Parlament. Darunter Taxifahrer, Geschäftsleute und Polizeibeamte. Voher war das höchste Gericht Teil der englischen Oberhauses (House of the Lords), also im Parlamentsgebäude selber. Der ehemalige Lordkanzler (Lord Chancelor) hatte drei Ämter inne. Er hatte den Vorsitz im Gericht, er war Sprecher und Mitglied des Oberhauses und er war als Justizminister Teil der Regierung. Er war also Teil aller drei Gewalten. Dies wurde nun geändert; trotzdem ist für Engländer Gewaltenteilung eher ein Fremdwort. Selbst der neue Supreme Court hat nicht die Macht Gesetze für nichtig zu erklären. Er ist daher nicht zu verwechseln mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht. Das oberste Prinzip der Verfassung ist im Grunde die Souveränität des Parlaments. Gleichzeitig kann aber die Regierung durch ein klares Majoriätswahlrecht relativ frei regieren und Gesetze machen. D.h. durch ein Common Law System wird vielfach unter bestehendem Recht gehandelt oder auch bei möglichen knappen Mehrheiten einfach auf das Parlament verzichtet. Es gibt wohl noch nicht einmal so etwas wie ein Wesentlichkeitsgebot, dass ein Gesetz fordert bei wesentlichen Gebieten, etwa dem der Grundrechte. Am Verrücktesten: Die Engländer haben keine geschriebene Verfassung(Constitution im engeren Sinne). Nicht in einem Text, sondern bestehend aus einer Vielzahl von Gesetzen, Konventionen und Rechtsprechungsakten(constitution im weiteren Sinne). Die Tiefen oder die Oberflächen des englischen Verfassungsrecht sind nicht leicht zu verstehen. Zumindest wird durch die Lupe des Fremden auch das eigene klarer. Es ist nicht die einzige Möglichkeit unser heißgeliebtes Grundgesetz.
constitution/Constitution – Wo issen hier das Grundgesetz?
October 20, 2009 by niklasaufderinsel
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